Ausbildung zum Sozialversicherungsfachmann FA / zur Sozialversicherungsfachfrau FA

Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis

In Luzern bieten wir Ihnen im 2024 folgenden Lehrgang an:

Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis 2024-2026
Kurscode: LSOZ/2426-A
– Beginn: 22.10.2024 (Ende: September 2026)
– Jeweils Dienstag, 17.45-20.30 Uhr/ 3./4. Semester: zusätzlich Samstagvormittag,
8.30-12.00 Uhr

Kurscode: LSOZ/2426-B
– Beginn: 23.10.2024 (Ende: September 2026)
– Jeweils Mittwoch, 17.45-20.30 Uhr/ 3./4. Semester: zusätzlich Samstagvormittag,
8.30-12.00 Uhr

Infos/Beratung
Vito Pandolfo
Schulleiter
Tel. 058 277 24 74
E-Mail: vitopandolfo@swissonline.ch

Zulassung zur Prüfung
Anliegen und weitere Informationen über die eigene Zulassung können an das Sekretariat der Prüfungskommission gestellt werden (Tel. 044 283 45 37 oder info@feas.ch).

Administrative Organisation:
Kaufmännischer Verband Luzern
Frankenstrasse 4
6003 Luzern
Tel. 041 210 20 44

Ziel/Zielgruppe
Diese eidg. Berufsprüfung bietet Gelegenheit, einen anerkannten Leistungsausweis über die theoretischen und praktischen Fähigkeiten im Sozialversicherungsbereich zu erwerben. Nach Bestehen der Prüfung sind Sie berechtigt, den geschützten Titel Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis zu führen.

Inhalt
Soziale Sicherheit (Struktur, Geschichte, volkswirtschaftliche und rechtliche Aspekte)

  • Die Sozialversicherungen der Schweiz (AHV, IV, EL, ALV, BV, KV, UV, MV, EO, MSE und FZ)
  • Sozialhilfe (SH)
  • Koordination
  • Recht

Dauer
4 Semester berufsbegleitend (total ca. 315 Lektionen)

Voraussetzungen
Zur Berufsprüfung wird gemäss Prüfungsordnung Art. 3.31. vom Juli 2015 zugelassen, wer:

a) einen der nachfolgenden Ausweise besitzt:

a1) – ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung
– ein Maturitätszeugnis;

a2) – ein eidgenössisches Berufsattest einer mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung;

b) nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens 3-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach Ziff. 3.31 lit. a1) bzw. mindestens 5-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach Ziff. 3.31 lit. a2) Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.

Prüfung
Die Berufsprüfung wird in zwei Teilen, 1. Teil: jeweils im Monat Juli und 2. Teil: jeweils im Monat Oktober gesamtschweizerisch von der Prüfungskommission gemäss dem vom BBT genehmigten Prüfungsreglement durchgeführt.

Abschluss/Titel
Sozialversicherungsfachmann/Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis.

Kursleistungen/Kosten

Ganzer Lehrgang, inkl. interner Probeprüfung:

Bruttopreis* CHF 8’550.00
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF 4’275.00
Ihr Nettopreis CHF 4’275.00
Lehrmittel ca. CHF 350.00

Rechnungsstellung erfolgt pro Studienjahr, d.h. Totalbetrag in 2 Raten à CHF 4’275.00

Externe Prüfungsgebühr siehe www.feas.ch

Mit dem Antritt zur eidgenössischen Prüfung erhalten die Studierenden den entsprechenden Subventionsbeitrag vom Bund direkt ausbezahlt. Für die Studierenden wird sich der Systemwechsel mindestens neutral, wenn nicht sogar finanziell vorteilhaft auswirken. Diese Regelung gilt für alle Bildungsinstitute in der Schweiz und betrifft sämtliche eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen.

Prüfungsordnung vom 21.7.2015 (Gültig ab 1.1.2017)

Liste der erlaubten Hilfsmittel an der Berufsprüfung

Wegleitung 2015 (Gültig ab 1.1.2017)